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Urheberrechts- und Inhaltsrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 4. August 2026

Zuletzt aktualisiert: 13. September 2026

Diese Richtlinie erläutert, wie exposenix.org (https://1173.neurogena.net) mit Urheberrechten, Bildrechten, Persönlichkeitsrechten und Hinweisen auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte umgeht. Sie richtet sich an Leserinnen und Leser, Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber sowie Personen, die in einer redaktionellen Berichterstattung genannt oder abgebildet werden. exposenix.org ist ein deutschsprachiges, nicht-kommerzielles redaktionelles Magazin mit Bezug zur Schweiz. Die Inhalte dienen der Information und der Einordnung öffentlich wahrnehmbarer Beziehungen, Auftritte, Reaktionen und Berichte.

Diese Seite beschreibt interne redaktionelle Grundsätze und den Kontaktweg für Meldungen. Sie ersetzt keine rechtliche Beurteilung des Einzelfalls und begründet keine Zusage, dass ein Inhalt in jedem Fall unverzüglich entfernt, geändert oder veröffentlicht wird.

1. Redaktionelle Eigeninhalte und Rechteinhaberschaft

Texte, redaktionelle Zusammenfassungen, Überschriften, Auswahl und Anordnung von Informationen sowie selbst erstellte grafische Bestandteile auf exposenix.org können urheberrechtlich geschützt sein. Soweit keine abweichende Kennzeichnung besteht, liegen die Rechte an diesen Eigeninhalten bei den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern oder bei exposenix.org im Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte.

Das Lesen, Speichern im üblichen Browser-Cache und private Nutzen der veröffentlichten Inhalte sind im Rahmen der gesetzlichen Regeln möglich. Eine darüber hinausgehende Übernahme ganzer Beiträge, systematische Vervielfältigung, Weiterverbreitung, Bearbeitung oder öffentliche Zugänglichmachung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Schranke greift oder zuvor die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Rechteinhaberin oder des zuständigen Rechteinhabers vorliegt. Dies gilt insbesondere für vollständige Artikel, Bildmaterial, gestaltete Übersichten und umfangreiche Textsammlungen.

Die Nennung von Namen, Werktiteln, Veranstaltungen oder öffentlich bekannten Tatsachen bedeutet nicht, dass damit Rechte an fremden Inhalten übertragen werden. Marken, Namen, Fotografien und andere geschützte Elemente verbleiben bei den jeweils Berechtigten.

2. Zulässige Zitate, Quellen und redaktionelle Einordnung

Die Redaktion kann kurze Zitate oder einzelne Ausschnitte verwenden, wenn dies für die Berichterstattung, Kritik, Einordnung oder nachvollziehbare Darstellung eines öffentlichen Vorgangs erforderlich ist. Zitate werden nicht als Ersatz für das Original verwendet. Ihr Umfang soll durch den redaktionellen Zweck gedeckt sein; die Quelle und, soweit sinnvoll und bekannt, die Urheberschaft werden kenntlich gemacht.

Bei der Auswahl von Quellen achtet die Redaktion auf Nachvollziehbarkeit, Kontext und den Unterschied zwischen bestätigten Angaben, öffentlichen Stellungnahmen und nicht abschliessend geklärten Berichten. Eine Quellenangabe macht eine Aussage nicht automatisch richtig und ersetzt keine redaktionelle Prüfung. Wenn eine Information nur als Gerücht, Spekulation oder unvollständig belegte Behauptung vorliegt, soll sie nicht als gesicherte Tatsache dargestellt werden.

Redaktionelle Beiträge dürfen Sachverhalte zusammenfassen und einordnen. Wertungen werden als solche erkennbar gehalten. exposenix.org verfolgt das Ziel, öffentliche Personen respektvoll zu behandeln: Die Berichterstattung soll sich auf Informationen von öffentlichem Interesse und nachvollziehbare öffentliche Vorgänge beschränken. Herabwürdigungen, diskriminierende Formulierungen, intime Details ohne erkennbaren öffentlichen Bezug und unbelegte Vorwürfe haben in der redaktionellen Darstellung keinen Platz.

3. Bildrechte, Bildquellen und Persönlichkeitsrechte

Fotografien, Videoausschnitte, Illustrationen und sonstige visuelle Inhalte können gleichzeitig mehreren Schutzrechten unterliegen. Dazu gehören insbesondere Urheberrechte der Bildschaffenden, Rechte von Agenturen oder anderen Lizenzgebern sowie Persönlichkeitsrechte der erkennbar abgebildeten Personen. Eine öffentliche Auffindbarkeit eines Bildes bedeutet nicht, dass es frei übernommen oder erneut veröffentlicht werden darf.

Die Redaktion verwendet Bildmaterial nur, wenn sie davon ausgeht, dass eine ausreichende Rechtsgrundlage oder Erlaubnis für die jeweilige redaktionelle Nutzung besteht. Bildnachweise werden berücksichtigt, soweit sie verfügbar und angemessen sind. Falls eine Bildquelle, eine Urhebernennung oder eine Lizenzangabe aus nachvollziehbaren Gründen ergänzt oder berichtigt werden muss, kann dies nach Prüfung erfolgen.

Bei Bildern öffentlicher Personen ist zusätzlich zu beachten, ob die Darstellung den Kontext korrekt wiedergibt und schutzwürdige Interessen verletzt. Besonders zurückhaltend behandelt werden Aufnahmen aus dem privaten Bereich, Bilder von Minderjährigen sowie Inhalte, die eine Person entwürdigend, irreführend oder aus dem Zusammenhang gerissen zeigen könnten.

4. Keine Nutzerbeiträge und keine Kommentarbereiche

exposenix.org nimmt keine Nutzerbeiträge, Gastkommentare oder öffentliche Kommentare zur Veröffentlichung auf der Website an. Es gibt daher kein Verfahren zur Moderation von Kommentarspalten, keine Veröffentlichung von Leserprofilen und keine Übertragung von Nutzungsrechten an von Leserinnen oder Lesern eingereichten Kommentaren.

Mitteilungen an die Redaktion, etwa Hinweise auf mögliche Fehler oder Rechtsverletzungen, dienen ausschliesslich der Prüfung. Sie werden nicht automatisch als redaktioneller Inhalt veröffentlicht. Eine Kontaktaufnahme begründet weder einen Anspruch auf Veröffentlichung noch eine redaktionelle Zusammenarbeit.

5. Meldung möglicher Urheberrechts- oder Rechtsverletzungen

Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein auf exposenix.org veröffentlichter Inhalt Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Bildrechte, Namensrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere geschützte Interessen verletzt, können Sie dies der Redaktion melden. Hinweise werden ernst genommen und anhand der verfügbaren Unterlagen geprüft. Eine Meldung sollte sich auf den konkreten Inhalt beziehen; allgemeine Beanstandungen ohne Bezug zu einer bestimmten Veröffentlichung erschweren eine sachgerechte Prüfung.

Für urheberrechtliche Fragen ist in der Schweiz insbesondere das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte massgeblich. Bei Persönlichkeitsverletzungen sind unter anderem die zivilrechtlichen Schutzregeln des Schweizer Rechts relevant. Welche Regel im Einzelfall anwendbar ist, hängt von Inhalt, Herkunft, Nutzung, betroffenen Personen und den vorgelegten Nachweisen ab.

Erforderliche Angaben für eine prüfbare Meldung

  • die genaue Internetadresse der beanstandeten Seite oder eine andere eindeutige Beschreibung, wo der Inhalt auf exposenix.org zu finden ist;
  • eine klare Beschreibung des beanstandeten Textes, Bildes oder sonstigen Inhalts;
  • die Angabe, welches Recht nach Ihrer Auffassung betroffen ist;
  • bei einer Urheberrechtsmeldung Angaben zum geschützten Werk und zur eigenen Berechtigung, für die Rechteinhaberin oder den Rechteinhaber zu handeln;
  • bei einer Persönlichkeits- oder Namensrechtsmeldung eine Erläuterung, weshalb die Veröffentlichung Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt;
  • vorhandene Nachweise, etwa Angaben zur Urheberschaft, zur Rechtekette, zur Originalveröffentlichung oder zur behaupteten Unrichtigkeit;
  • Ihr vollständiger Name und eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen;
  • eine Erklärung, dass Ihre Angaben nach bestem Wissen vollständig und zutreffend sind.

Bitte übermitteln Sie nur Informationen, die für die Prüfung erforderlich sind. Nicht notwendige sensible Daten sollten nicht beigefügt werden. Unvollständige Meldungen können Rückfragen erforderlich machen oder dazu führen, dass eine Beurteilung zunächst nicht möglich ist.

6. Prüfung, Korrektur und Entfernung

Nach Eingang einer hinreichend konkreten Meldung prüft die Redaktion den beanstandeten Inhalt und die vorgelegten Informationen. Dabei können der Veröffentlichungszusammenhang, die Aussagekraft der Nachweise, die Interessen betroffener Personen, die Meinungs- und Medienfreiheit sowie die anwendbaren rechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Soweit erforderlich, kann die Redaktion zusätzliche Informationen erfragen.

Ergibt die Prüfung einen Korrektur- oder Anpassungsbedarf, kann exposenix.org beispielsweise eine Tatsachenangabe berichtigen, eine Quelle oder Urhebernennung ergänzen, eine Passage präzisieren, ein Bild austauschen, eine Abbildung entfernen oder einen Beitrag ganz oder teilweise zurücknehmen. Ist eine Behauptung nicht ausreichend belegbar, kann sie entfernt oder klarer als unbestätigte Information eingeordnet werden. Bei einer begründeten Gegendarstellung oder Stellungnahme einer betroffenen Person prüft die Redaktion, ob und in welcher sachlichen Form diese für die Berichterstattung relevant ist.

Eine Entfernung oder Änderung erfolgt nicht allein deshalb, weil eine Person mit einer sachlichen, zutreffenden und verhältnismässigen Berichterstattung nicht einverstanden ist. Umgekehrt kann die Redaktion auch ohne formelle Meldung Inhalte überarbeiten oder entfernen, wenn neue verlässliche Informationen, erkennbare Fehler oder berechtigte Schutzinteressen dies nahelegen.

7. Sorgfalt bei Meldungen und Schutz vor Missbrauch

Meldungen sollten gewissenhaft, konkret und wahrheitsgemäss erfolgen. Wer bewusst falsche Angaben macht, Rechte anderer vortäuscht, Material aus dem Zusammenhang reisst oder eine Beschwerde dazu verwendet, rechtmässige Berichterstattung zu unterdrücken, beeinträchtigt eine faire Prüfung. exposenix.org kann offensichtlich unbegründete, missbräuchliche oder nicht ausreichend nachvollziehbare Eingaben zurückweisen und bei Bedarf weitere Angaben verlangen.

Auch eine Person, deren Position durch eine Meldung betroffen ist, kann der Redaktion sachliche Informationen und Unterlagen übermitteln. Die Redaktion berücksichtigt solche Angaben im Rahmen der Prüfung. Eine automatische Rückveröffentlichung oder Entfernung allein aufgrund einer Gegendarstellung findet nicht statt; entscheidend bleiben die Umstände des jeweiligen Falls und die rechtliche sowie redaktionelle Bewertung.

8. Respektvolle Berichterstattung über öffentliche Personen

Das Magazin berichtet über öffentlich sichtbare Begegnungen, gemeinsame Auftritte, Reaktionen und Aussagen mit Bezug zu Schweizer Persönlichkeiten. Bekanntheit nimmt einer Person jedoch nicht den Anspruch auf eine faire, sorgfältige und menschenwürdige Darstellung. Die Redaktion unterscheidet zwischen öffentlichem Interesse und blossen Neugierinteressen.

Behauptungen über Konflikte, Versöhnungen, private Beziehungen oder Motive werden nicht als Tatsachen dargestellt, wenn sie nicht ausreichend abgesichert sind. Öffentliche Gesten oder gemeinsame Termine können unterschiedlich zu deuten sein. Deshalb sollen Beiträge Beobachtbares von Interpretation trennen, Quellenkontext beachten und keine Schlussfolgerungen über das Privatleben ziehen, die nicht durch belastbare Informationen gedeckt sind.

9. Kontaktweg, anwendbarer Rahmen und Änderungen

Für Hinweise zu Urheberrechten, Bildrechten, Persönlichkeitsrechten, Korrekturen oder möglichen Rechtsverletzungen erreichen Sie die Redaktion unter [email protected], telefonisch unter +41719884977 oder postalisch an Berglistrasse 87, 9630 Wattwil, die Schweiz. Bitte geben Sie bei schriftlichen Meldungen einen eindeutigen Betreff an und fügen Sie die für die Prüfung notwendigen Angaben bei.

Diese Richtlinie ist nach dem für exposenix.org relevanten Schweizer Rechtsrahmen ausgerichtet. Zwingende gesetzliche Bestimmungen und die Beurteilung durch zuständige Behörden oder Gerichte bleiben vorbehalten. Falls einzelne Teile dieser Richtlinie nicht auf einen konkreten Sachverhalt passen, berührt dies die Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht.

exposenix.org kann diese Richtlinie anpassen, wenn sich redaktionelle Abläufe, rechtliche Anforderungen oder die praktische Handhabung von Meldungen ändern. Die jeweils veröffentlichte Fassung gilt ab dem oben genannten Aktualisierungsdatum. Wesentliche Änderungen werden in klarer Sprache in der aktuellen Fassung dieser Seite nachvollziehbar gemacht.